Das Einreise-/Ausreisesystem der Europäischen Union ging am 10. April 2026 in allen 29 Schengen-Ländern nach einer schrittweisen Einführung seit Ende 2025 in Betrieb. Das automatisierte System erfasst Ein- und Ausreisedaten von Nicht-EU-Bürgern und berechnet die erlaubten Aufenthaltsdauern.
Reisende aus visumfreien Ländern müssen nun am ersten Einreiseort Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild abgeben. Die Daten werden drei Jahre gespeichert und helfen den Behörden, Überaufenthalte automatisch zu erkennen.
Grenzbehörden melden durchschnittlich 30 bis 45 Minuten längere Abfertigungszeiten in Stoßzeiten an großen Drehkreuzen wie Paris Charles de Gaulle, Frankfurt und Amsterdam. Einige Flughäfen haben spezielle EES-Kioske eingerichtet, um Warteschlangen zu verkürzen.
Das System ersetzt die manuelle Passstempelung und stellt Reisenden einen digitalen Nachweis über die 90-Tage-Regelung innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums zur Verfügung. Überaufenthalte führen zu automatischen Einreiseverboten von bis zu fünf Jahren.
EU-Beamte empfehlen Reisenden, bei internationalen Flügen in den ersten sechs Monaten des vollen Betriebs mindestens drei Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein. Vielflieger können am Registered Traveller Programme teilnehmender Flughäfen teilnehmen, um künftige Grenzübertritte zu beschleunigen.
Fluggesellschaften haben ihre Check-in-Systeme aktualisiert, um die EES-Konformität vor dem Boarding zu prüfen. Passagiere, die bereits in einem Schengen-Land biometrisch registriert wurden, müssen den Vorgang während der Gültigkeitsdauer nicht wiederholen.
Die Europäische Kommission plant, die Abfertigungszeiten im September 2026 zu überprüfen und gegebenenfalls das Personal an den am stärksten frequentierten Grenzstellen auf Basis der im Sommerreiseverkehr gesammelten Betriebsdaten anzupassen.
