Die EU-Innenminister haben ab dem 15. Juli 2026 eine verpflichtende biometrische Registrierung für alle Nicht-Schengen-Ankömmlinge beschlossen. Das Einreise-/Ausreisesystem erfasst Fingerabdrücke und Gesichtsbilder an 1.200 Grenzpunkten. Die Bearbeitungszeit pro Passagier wird bei vollem Betrieb auf 60 Sekunden geschätzt.
Die Änderung gilt für visumbefreite Staatsangehörige einschließlich US-, UK- und japanischer Bürger. Wiederkehrende Besucher werden gemeldet, wenn sie 90 Tage innerhalb von 180 Tagen überschreiten. Auch Landgrenzen zu Schweiz und Norwegen übernehmen dieselben Verfahren.
Das System ersetzt die manuelle Stempelung und integriert sich in bestehende Schengen-Informationssystem-Datenbanken. Pilotversuche an Großflughäfen zeigten nach anfänglichen Kinderkrankheiten eine Genauigkeit von 98 Prozent. Die vollständige Einführung an Bahn- und Fährterminals folgt bis Dezember.
Was das für Sie bedeutet
Planen Sie nach dem 15. Juli zusätzliche 30 Minuten an der Passkontrolle ein. Stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass mindestens sechs Monate Gültigkeit hat, um automatische Ablehnung zu vermeiden. Führen Sie ausgedruckte Rückflugtickets als Nachweis der Weiterreise mit.
Laden Sie die EU-Grenz-App zur Vorregistrierung biometrischer Daten herunter, wo verfügbar. Familien mit Kindern unter 12 Jahren sollten an kleineren Flughäfen mit manueller Überprüfung rechnen.
Längerfristige Besucher müssen Reisen sorgfältiger um die 90-Tage-Grenze planen. Achten Sie in den ersten sechs Monaten auf nationale Unterschiede bei der Umsetzung.
