Das lange verzögerte Entry/Exit-System der EU wird am 10. Juli an allen Schengen-Außengrenzen einschließlich Flughäfen, Seehäfen und Landübergängen in Betrieb genommen. Nicht-EU-Reisenden werden bei der ersten Einreise Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild erfasst, wodurch manuelle Passstempel entfallen. Das System berechnet und überwacht automatisch die 90-Tage-Aufenthaltsgrenze innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums.
Flug- und Fährgesellschaften müssen ab dem 8. Juli die EES-Konformität bei der Abfertigung prüfen. Reisende, die die 90-Tage-Grenze überschreiten, werden für künftige Einreisen gesperrt und können in einigen Mitgliedstaaten mit Bußgeldern bis zu 3.000 Euro belegt werden.
Das System wurde 2013 erstmals vorgeschlagen und hat mehrere technische Verzögerungen durchlaufen. Es wird später mit dem geplanten Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) integriert, das für 2027 erwartet wird.
Grenzbehörden schätzen, dass der neue Prozess an automatischen Schaltern durchschnittlich 30 Sekunden und an manuellen Schaltern in der Einführungsphase bis zu zwei Minuten pro Passagier hinzufügt.
Was das für Sie bedeutet
Nicht-EU-Reisende sollten für Flüge nach dem 10. Juli mindestens 90 Minuten früher am Schengen-Flughafen eintreffen, um Warteschlangen bei der biometrischen Erfassung einzuplanen. Stellen Sie sicher, dass der Reisepass mindestens zwei leere Seiten hat und noch drei Monate über das geplante Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum hinaus gültig ist.
Familien mit Kindern unter 12 Jahren sind von der Fingerabdrucknahme befreit, müssen jedoch ein Gesichtsbild abgeben. Vielfachreisende sollten die kumulierten Aufenthaltstage über die für August geplante EU-Mobile-App verfolgen.
Die Änderung bringt eine strengere Durchsetzung bestehender Regeln statt neuer Beschränkungen mit sich, sodass Reisende, die bereits die 90/180-Tage-Grenze einhalten, lediglich den zusätzlichen biometrischen Schritt an der Grenze bemerken werden.
